
Häusliche Pflege und Betreuung
allgemeine
geschäftsbedingungen
Pflegedienst A-nette GmbH & Co. KG
geschäftsbedingungen
Pflegedienst A-nette GmbH & Co. KG





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AGB
§ 1 Vertragsgegenstand, Termine
1. Die Pflegedienst A-nette GmbH & Co. KG bietet Dienstleistungen für Senioren und hilfsbedürftige
Personen (im Folgenden auch bei Personenmehrheit Leistungsnehmer genannt), in
und außerhalb deren Haushalte. Es werden keine medizinischen, pflegerischen oder
vermögensbetreuende Leistungen angeboten.
2. Vertragspartner der Pflegedienst A-nette GmbH & Co. KG ist der jeweilige Auftraggeber, der nicht mit
dem Leistungsnehmer personenidentisch sein muss. In diesem Falle ist der
Leistungsnehmer berechtigt und verpflichtet, alle Leistungen abrufen, die in dem mit
dem Auftraggeber vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind. Zeit und Ort der
Leistung werden mit dem Leistungsnehmer abgestimmt.
3. Sämtliche mit der Pflegedienst A-nette GmbH & Co. KG vereinbarten Termine sind verbindlich. Bei
kurzfristiger Absage durch den Kunden (Auftraggeber oder Leistungsnehmer)
innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei Abwesenheit des
Leistungsnehmers zum vereinbarten Termin werden pauschal 50% des beauftragten
Leistungsumfangs in die Abrechnung genommen, es sei denn, der Auftraggeber
kann nachweisen, dass der Pflegedienst A-nette GmbH & Co. KG kein Schaden in dieser Höhe entstanden
ist. Hiervon ausgenommen sind plötzliche und unvorhersehbare Erkrankungen. Die
Pflegedienst A-nette GmbH & Co. KG kann in diesen Fällen ein ärztliches Attest verlangen.
4. Die Pflegedienst A-nette GmbH & Co. KG ist bestrebt jeden Termin durchzuführen. Sofern ein Termin
aus besonderen Gründen seitens der Pflegedienst A-nette GmbH & Co. KG abgesagt werden muss, ist die
Pflegedienst A-nette GmbH & Co. KG bestrebt diesen nach Absprache zeitnah nachzuholen.
5. Im Falle eines aushäusigen Aufenthaltes des Kunden wegen Krankheit, Urlaubs oder einer
Reise werden die insoweit ausgefallenen Termine kurzfristig nachgeholt. Bei einem
vorübergehenden aushäusigen Aufenthalt (bis zu 6 Monaten) ruhen die
gegenseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag und die Vertragsdauer verlängert
sich entsprechend.
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Wir helfen Ihnen gerne weiter!
0911 - 519 22 08
info@pflegedienst-annette.de
§ 2 Beendung des Vertrages
1. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats
des Sterbefalls des Leistungsnehmers.
2. Im Übrigen endet er mit Ablauf der im Servicevertrag vereinbarten Vertragsdauer.
3. Ein Sonderkündigungsrecht besteht für den Fall der langfristigen (mehr als 6
Monaten dauernden) Erkrankung des Leistungsnehmers, die einen stationären
Aufenthalt in einem Kranken- oder Pflegeheim erfordert oder bei Umzug von mehr
als 50 km Luftlinie vom bisherigen Wohnort aus personenbedingten oder beruflichen
Gründen. Der Vertrag endet im Falle eines Sonderkündigungsrechts mit Ablauf des
nächsten Monats nach Eingang der Kündigung bei Pflegedienst A-nette GmbH & Co. KG. Nachweise
(ärztliches Attest, Ummeldung) sind der Pflegedienst A-nette GmbH & Co. KG auf Verlangen zu
übermitteln.
4. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5. Zu jeglicher Kündigung ist ausschließlich der Auftraggeber als Vertragspartner der
Pflegedienst A-nette GmbH & Co. KG berechtigt.
§ 3 Mehrheit von Leistungsnehmern
Bei einer Personenmehrheit von Leistungsnehmern gelten die obigen Bestimmungen
sinngemäß. Liegt nur in einer Person des Leistungsnehmers ein Hinderungs-,
Kündigungsgrund oder der Sterbefall vor, wird der Vertrag mit dem oder den anderen
Leistungsnehmern zu unveränderten Bedingungen fortgesetzt. Im Falle der
Unzumutbarkeit der unveränderten Fortsetzung kann der Auftraggeber eine
Vertragsanpassung in Form einer angemessenen Reduzierung des
Leistungsumfangs verlangen.
§ 4 Haftung
1. Der Leistungsnehmer bleibt selbst für die ihn betreffenden persönlichen Umstände
verantwortlich, insbesondere für seine körperliche Unversehrtheit, etwa durch
Sicherheit bei der Fortbewegung im Haus und außer Haus, für die Einhaltung ärztlich
verordneter Medikation und Pflege, für den Schutz gegen etwaige Allergien oder
sonstigen Unverträglichkeiten, für die Einhaltung ihn persönlich treffender
Verkehrssicherungspflichten etwa als Halter eines Kraftfahrzeugs, als Hausbesitzer
oder Tierhalter.
2. Schadensersatzansprüche gegen die Pflegedienst A-nette GmbH & Co. KG sind
ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verhalten der
Pflegedienst A-nette GmbH & Co. KG selbst oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung einer
vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht). Im Falle der leicht fahrlässigen
Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf vertragstypische und
vorhersehbare Schäden begrenzt.
3. Erscheint der Mitarbeiter der Pflegedienst A-nette GmbH & Co. KG zu einem
vereinbarten Termin nicht, kann der Auftraggeber nur dann Schadensersatz
verlangen, wenn er die Pflegedienst A-nette GmbH & Co. KG unverzüglich
hierüber informiert und Ersatz angefordert hat.
§ 5 Datenschutz
1. Gemäß § 33 BDSG weist die Pflegedienst A-nette GmbH & Co. KG darauf hin,
dass die für diesen Servicevertrag personenbezogenen Daten nur in dem Umfang
erhoben und in maschinenlesbarer Form gespeichert werden, der erforderlich ist, um ein
Vertragsverhältnis einzugehen, gegebenenfalls zu ändern und durchzuführen.
2. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit Auskunft über Umfang und Zweck der
Datenverarbeitung und weitere Empfänger seiner Daten zu verlangen. Des Weiteren
hat er Anspruch auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner Daten nach
Abschluss der zweckbezogenen Durchführung eines Vertrages.
3. Die Weitergabe an Dritte ist nur zur Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem
Vertrag zulässig.
§ 6 Verschwiegenheit
Die Pflegedienst A-nette GmbH & Co. KG und ihre Erfüllungsgehilfen werden über
die persönlichen Verhältnisse des Kunden und Leistungsnehmers, die ihnen im Rahmen der
Erbringung der Dienstleistung bekannt werden, etwa Rechts- und
Vermögensverhältnisse, Familien- und Beziehungsverhältnisse, Krankheiten,
Stillschweigen gegenüber Dritten bewahren.
§ 7 Beanstandungen, salvatorische Klausel
1. Für den Fall, dass der Kunde Beanstandungen erheben will, kann er dies unter der
im Impressum angegebenen Telefonnummer oder per E-Mail an info@pflegedienst-annette.de
vorbringen.
2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB
unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung, die der unwirksamen
wirtschaftlich am nächsten kommt, ersetzt.
Impressum
Pflegedienst A-nette GmbH & Co. KG
Sant-Ambrogio-Ring 31
90562 Kalchreuth-Röckenhof
Telefon: 0911 - 519 22 08
Telefax: 0911 - 519 2 13
Email: info@pflegedienst-annette.de
Persönlich haftender Gesellschafterin:
MC24 Pflegeverwaltungs- GmbH, Dresden
(Amtsgericht Dresden HRB 40251)
Geschäftsführer: Arist Hartjes, Ulrich Grundmann
Handelsregister:
Amtsgerichts Fürth
HRA 10391
St.-Nr.: 216/1725/09508
Stand: 01.02.2019
Das beiliegende PDF enthält die aktuellen AGB der Pflegedienst A-nette GmbH & Co. KG.
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1. Die Pflegedienst A-nette GmbH & Co. KG bietet Dienstleistungen für Senioren und hilfsbedürftige
Personen (im Folgenden auch bei Personenmehrheit Leistungsnehmer genannt), in
und außerhalb deren Haushalte. Es werden keine medizinischen, pflegerischen oder
vermögensbetreuende Leistungen angeboten.
2. Vertragspartner der Pflegedienst A-nette GmbH & Co. KG ist der jeweilige Auftraggeber, der nicht mit
dem Leistungsnehmer personenidentisch sein muss. In diesem Falle ist der
Leistungsnehmer berechtigt und verpflichtet, alle Leistungen abrufen, die in dem mit
dem Auftraggeber vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind. Zeit und Ort der
Leistung werden mit dem Leistungsnehmer abgestimmt.
3. Sämtliche mit der Pflegedienst A-nette GmbH & Co. KG vereinbarten Termine sind verbindlich. Bei
kurzfristiger Absage durch den Kunden (Auftraggeber oder Leistungsnehmer)
innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei Abwesenheit des
Leistungsnehmers zum vereinbarten Termin werden pauschal 50% des beauftragten
Leistungsumfangs in die Abrechnung genommen, es sei denn, der Auftraggeber
kann nachweisen, dass der Pflegedienst A-nette GmbH & Co. KG kein Schaden in dieser Höhe entstanden
ist. Hiervon ausgenommen sind plötzliche und unvorhersehbare Erkrankungen. Die
Pflegedienst A-nette GmbH & Co. KG kann in diesen Fällen ein ärztliches Attest verlangen.
4. Die Pflegedienst A-nette GmbH & Co. KG ist bestrebt jeden Termin durchzuführen. Sofern ein Termin
aus besonderen Gründen seitens der Pflegedienst A-nette GmbH & Co. KG abgesagt werden muss, ist die
Pflegedienst A-nette GmbH & Co. KG bestrebt diesen nach Absprache zeitnah nachzuholen.
5. Im Falle eines aushäusigen Aufenthaltes des Kunden wegen Krankheit, Urlaubs oder einer
Reise werden die insoweit ausgefallenen Termine kurzfristig nachgeholt. Bei einem
vorübergehenden aushäusigen Aufenthalt (bis zu 6 Monaten) ruhen die
gegenseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag und die Vertragsdauer verlängert
sich entsprechend.
Sie haben Fragen?
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0911 - 519 22 08
info@pflegedienst-annette.de
§ 2 Beendung des Vertrages
1. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats
des Sterbefalls des Leistungsnehmers.
2. Im Übrigen endet er mit Ablauf der im Servicevertrag vereinbarten Vertragsdauer.
3. Ein Sonderkündigungsrecht besteht für den Fall der langfristigen (mehr als 6
Monaten dauernden) Erkrankung des Leistungsnehmers, die einen stationären
Aufenthalt in einem Kranken- oder Pflegeheim erfordert oder bei Umzug von mehr
als 50 km Luftlinie vom bisherigen Wohnort aus personenbedingten oder beruflichen
Gründen. Der Vertrag endet im Falle eines Sonderkündigungsrechts mit Ablauf des
nächsten Monats nach Eingang der Kündigung bei Pflegedienst A-nette GmbH & Co. KG. Nachweise
(ärztliches Attest, Ummeldung) sind der Pflegedienst A-nette GmbH & Co. KG auf Verlangen zu
übermitteln.
4. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5. Zu jeglicher Kündigung ist ausschließlich der Auftraggeber als Vertragspartner der
Pflegedienst A-nette GmbH & Co. KG berechtigt.
§ 3 Mehrheit von Leistungsnehmern
Bei einer Personenmehrheit von Leistungsnehmern gelten die obigen Bestimmungen
sinngemäß. Liegt nur in einer Person des Leistungsnehmers ein Hinderungs-,
Kündigungsgrund oder der Sterbefall vor, wird der Vertrag mit dem oder den anderen
Leistungsnehmern zu unveränderten Bedingungen fortgesetzt. Im Falle der
Unzumutbarkeit der unveränderten Fortsetzung kann der Auftraggeber eine
Vertragsanpassung in Form einer angemessenen Reduzierung des
Leistungsumfangs verlangen.
§ 4 Haftung
1. Der Leistungsnehmer bleibt selbst für die ihn betreffenden persönlichen Umstände
verantwortlich, insbesondere für seine körperliche Unversehrtheit, etwa durch
Sicherheit bei der Fortbewegung im Haus und außer Haus, für die Einhaltung ärztlich
verordneter Medikation und Pflege, für den Schutz gegen etwaige Allergien oder
sonstigen Unverträglichkeiten, für die Einhaltung ihn persönlich treffender
Verkehrssicherungspflichten etwa als Halter eines Kraftfahrzeugs, als Hausbesitzer
oder Tierhalter.
2. Schadensersatzansprüche gegen die Pflegedienst A-nette GmbH & Co. KG sind
ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verhalten der
Pflegedienst A-nette GmbH & Co. KG selbst oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung einer
vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht). Im Falle der leicht fahrlässigen
Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf vertragstypische und
vorhersehbare Schäden begrenzt.
3. Erscheint der Mitarbeiter der Pflegedienst A-nette GmbH & Co. KG zu einem
vereinbarten Termin nicht, kann der Auftraggeber nur dann Schadensersatz
verlangen, wenn er die Pflegedienst A-nette GmbH & Co. KG unverzüglich
hierüber informiert und Ersatz angefordert hat.
§ 5 Datenschutz
1. Gemäß § 33 BDSG weist die Pflegedienst A-nette GmbH & Co. KG darauf hin,
dass die für diesen Servicevertrag personenbezogenen Daten nur in dem Umfang
erhoben und in maschinenlesbarer Form gespeichert werden, der erforderlich ist, um ein
Vertragsverhältnis einzugehen, gegebenenfalls zu ändern und durchzuführen.
2. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit Auskunft über Umfang und Zweck der
Datenverarbeitung und weitere Empfänger seiner Daten zu verlangen. Des Weiteren
hat er Anspruch auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner Daten nach
Abschluss der zweckbezogenen Durchführung eines Vertrages.
3. Die Weitergabe an Dritte ist nur zur Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem
Vertrag zulässig.
§ 6 Verschwiegenheit
Die Pflegedienst A-nette GmbH & Co. KG und ihre Erfüllungsgehilfen werden über
die persönlichen Verhältnisse des Kunden und Leistungsnehmers, die ihnen im Rahmen der
Erbringung der Dienstleistung bekannt werden, etwa Rechts- und
Vermögensverhältnisse, Familien- und Beziehungsverhältnisse, Krankheiten,
Stillschweigen gegenüber Dritten bewahren.
§ 7 Beanstandungen, salvatorische Klausel
1. Für den Fall, dass der Kunde Beanstandungen erheben will, kann er dies unter der
im Impressum angegebenen Telefonnummer oder per E-Mail an info@pflegedienst-annette.de
vorbringen.
2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB
unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung, die der unwirksamen
wirtschaftlich am nächsten kommt, ersetzt.
Impressum
Pflegedienst A-nette GmbH & Co. KG
Sant-Ambrogio-Ring 31
90562 Kalchreuth-Röckenhof
Telefon: 0911 - 519 22 08
Telefax: 0911 - 519 2 13
Email: info@pflegedienst-annette.de
Persönlich haftender Gesellschafterin:
MC24 Pflegeverwaltungs- GmbH, Dresden
(Amtsgericht Dresden HRB 40251)
Geschäftsführer: Arist Hartjes, Ulrich Grundmann
Handelsregister:
Amtsgerichts Fürth
HRA 10391
St.-Nr.: 216/1725/09508
Stand: 01.02.2019
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